Bekanntmachungen

Vollzug der Gutachterausschussverordnung – Auslegung der Bodenrichtwerte


Gemäß § 196 BauGB wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Tirschenreuth ermittelt und gemäß § 6 Abs. 3 i.V.m. § 12 BayGaV beschlossen.

Sie können daher ab sofort bis einschließlich 25.09.2026 zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die aktuelle Auslegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 einsehen.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: