Müllentsorgung

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Grünabfall

Die Sammlung von Gartenabfällen wurde durch Rechtsverordnung jeder Gemeinde im Landkreis übertragen. Die Organisation der Sammlung obliegt der Gemeinde und ist durch Satzung geregelt. Der Grünabfall kann zu den Öffnungszeiten des Bauhofs der Gemeinde Immenreuth entsorgt werden.

Die Kosten für Grünabfälle (Gras-, Hecken-, Baumschnitt, Laub etc.) betragen in der Gemeinde Immenreuth 35,00 Euro jährlich. Berechtigungskarten sind im Rathaus käuflich zu erwerben.

Weitere Infos entnehmen Sie gerne den beiden Satzungen auf unserer Homepage unter dem Punkt „Satzungen & Verordnungen“.

Abfuhrtermine und Problemabfallsammlungen

Die aktuellen Abfuhrtermine sowie wichtige Informationen und Formulare rund um das Thema Abfallentsorgung erhalten Sie im aktuellen Abfallwegweiser des Landkreises.

Formulare und weitere Infos erhalten Sie auf der neuen Internetseite des Abfallwirtschaftszentrum:

Container-Standorte in Immenreuth

Einwurfszeiten: Werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr
Sonn- und Feiertags ist die Benutzung der Container aus Lärmschutzgründen nicht erlaubt!

Bitte klicken Sie auf Ihren gewünschten Standort, um sich diesen anzeigen zu lassen:

Wichtige Hinweise

Bitte stellen Sie Altglas oder Blechdosen niemals einfach neben den Depotcontainer ab. Glasscherben oder Blechdosen bergen für spielende Kinder aber auch für (Haus-) Tiere eine erhebliche Verletzungsgefahr! Informieren Sie den zuständigen Entsorger unter der am Sammelbehälter angegebenen Servicenummer oder rufen Sie die Abfallberatung an.

Nehmen Sie Ihre Transportbehältnisse wieder mit nach Hause und lassen Sie bitte nichts neben den Containern zurück. Das Ablagern von Abfällen jeglicher Art neben den Containern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet wird.

Was darf rein? Was nicht?

Altglascontainer:
In den Altglascontainer gehört nur Behälterglas, so z. B. Getränkeflaschen, Konserven- und Marmeladengläser. Bitte beachten Sie die Farbtrennung!

Andersfarbiges Altglas, beispielsweise die blau gefärbte Weißwein- oder rote Sektflasche, gehört zum Grünglas. Bei der Wiederaufbereitung verträgt Grünglas am ehesten Fehlfarbenanteile.

NICHT eingeworfen werden darf Flachglas in jeder Form, so z. B. Fenster-, Bilder- und Spiegelglas; feuerfestes Glas, Kristallglas, Glühbirnen, Autoscheiben oder Glasbausteine. Steinzeug und Steingut, Metall, Keramik oder Porzellan gehören ebenso nicht zum Altglas. Diese Materialien können in den Aufbereitungsanlagen nur schwer vom Altglas getrennt werden. Dadurch können bei neuen Glasprodukten Einschlüsse entstehen, die sich nachteilig auf die Glasqualität auswirken.

Weißblechcontainer:

Diese Weißblechcontainer sind für die Sammlung von entleerten:

  • Konservendosen
  • Getränkedosen
  • Spraydosen
    und
  • Kronkorken
  • Verschlüsse aus Weißblech (z. B. Schraubdeckel).

NICHT hinein gehören:
Nicht vollständig entleerte Spraydosen, Lack- und Farbdosen aus Weißblech also mit Restinhalt; diese gehören zum Problemabfall (Ausnahme: wasserlösliche Dispersionen)

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: